In der Blogosphäre gibts ua ein aktuelles Thema. Das LG Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Journalisten Stefan Niggemeier bestätigt. Stefan Niggemeier betreibt einen Blog, in dem zu einem Artikel ein rechtlich problematischer Kommentar abgegeben wurde. Der Kommentar wurde wenige Stunden danach (als er bemerkt wurde) gelöscht.
Lt. LG Hamburg reichte das nicht. Bei heiklen Themen (was immer das auch ist) gäbe eine eine erhöhte (Prüfungs-)Pflicht, die Kommentare müßten vorab kontrolliert werden.
Nun sind wir hier in AT und nicht in DE, aber nehmen wir an das Urteil in DE wird bestätigt und in AT setzt sich diese Meinung auch durch. Ich glaub ich bewerb mich beim Standard, die bräuchten dann ja viele, viele Vorab-Kommentar-Leser-und-Freigeber-oder-Löscher.
Siehe auch: Hier, Heise und hier. Ganz besonders in letzterem ist mit der Schlusssatz besonders aufgefallen (Zitat): “Wir wünschen Allen eine fröhliche Rückkehr ins Web 0.5 …”
[...] Web 2.0 oder Web 0.5?Kommentare moderieren?Mädchen lesen besser – Burschen rechnen besserMan müßte …, man sollte …Grausamkeiten an SchokohasenTolles Bücherregal – equation bookshelfSchokotabelle hilft auch nicht mehr …UFC Wildendürnbach beim GrenzlandcupGooglesucheNetPaper lesen? Nicht ganz so einfach … [...]
[...] Hier habe ich schon über das Urteil des LG Hamburg gegen Stefan Niggemeier berichtet. [...]